Brandschutzunterweisung
5 Unterrichtseinheiten - 3,75 Zeitstunden, zzgl. Pausen, gemäß IDD
Beschreibung
Brandschutzunterweisung: Dauer: ca. 4 Std. | Die Erfahrung zeigt uns aber, dass reges Interesse seitens der Teilnehmer entsteht. Wir bei Brandschutz-4-all lassen daher keine Fragen unbeantwortet und sehen die vier Stunden als ungefähren Richtwert. Ein jeder Unternehmer hat nach den Grundsätzen des Arbeitsschutzes und speziell nach den Vorgaben der DGUV „Grundsätze der Prävention“ die Beschäftigten über die Gefahren, welche bei den auszuführenden Arbeitsabläufen auftreten können, zu unterweisen. Die Brandschutzunterweisung spielt eine zentrale Rolle im betrieblichen Brandschutz und dient der Aufklärung und Information der Beschäftigten. Die Brandschutzschulung vermittelt Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wesentliche Kenntnisse und Fähigkeiten, um Bränden und Explosionen wirksam vorzubeugen, sensibilisiert für mögliche Brandgefahren und lehrt das richtige Verhalten im Brandfall. Theorie: • Vorbeugender Brandschutz • Brandursachen • Verbrennungslehre • Brandschutztechnische Einrichtungen • Maßnahmen zur Brandverhütung • Verhalten im Brandfall • Räumung der Gebäudeteile • Flucht- und Rettungswege • Umgang mit dem Feuerlöscher Theorie/Praxis Praxis: • Umgang mit dem Feuerlöscher „Praxis“ • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung Abschluss: • Zertifikat: “Brandschutzunterweisung” Voraussetzung: • Es sind keine Voraussetzungen notwendig. Gültigkeit: Gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter wie folgt unterweisen: • vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung), • bei Änderung des Tätigkeitsbereiches (anlassbezogene Unterweisung) und • im Anschluss in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich (jährliche Wiederholungsunterweisung). Eine Brandschutzunterweisung kann auch je nach Bedarf in kürzeren Abständen erfolgen. Wir bei Brandschutz-4-all beraten Sie gerne umfangreich und sind je nach Bedarf für Sie zur Stelle. Rechtliche Grundlage: • §10 & §12 Arbeitsschutzgesetz • Arbeitsstättenverordnung • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften : BGV A1

