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Evakuierungsübung

ca.1-2 Zeitstunden, gem. IDD

2 Std.Wir besuchen Sie vor Ort.

Beschreibung

Evakuierungsübung gem. den geltenden DGUV Informationen, der ASR und dem Arbeitsschutzgesetz: Dauer: ca. 1-2 Std. | Wir besuchen Sie vor Ort. Die Dauer richtet sich dementsprechend maßgeblich nach der Anzahl der Mitarbeiter bzw. der Größe des Betriebes: 1. Wir besuchen Sie und führen eine Bestandsaufnahme der zur Verfügung stehenden örtlichen Begebenheiten durch. 2. Das Team von Branschutz-4-all plant, organisiert und führt die Evakuierungsübung in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung durch. 3. Um zu prüfen, wie erfolgreich die Übung verlaufen ist, wird ein Protokoll zur Auswertung und Nachbereitung durch das Brandschutz-4-all Team erstellt. Mit diesem lassen sich Fehler, Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten ermitteln, welche im Ernstfall Leben retten können. Um für den Ernstfall vorbereitet zu sollten, müssen Betriebe regelmäßig Evakuierungsübungen durch-führen. Allerdings können hierbei einige Probleme auftreten. Sei es bei der Planung, aber auch bei der Umsetzung oder späteren Evaluation. Unser Team hilft Ihnen bei allen Fragestellungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung der Evakuierungsübung. Inhalt: Praxis: • Evakuierungsübung mit anschließender „Manöverkritik“ aller Teilhabenden Voraussetzung: • Es sind keine Voraussetzungen notwendig. Gültigkeit: • Die ArbStättV fordert eine Evakuierungsübung in „angemessenen Zeitabständen“. Konkreter beschreibt die ASR A2.3, dass die Übung idealerweise mindestens einmal jährlich durchgeführt werden soll. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich dem Turnus und ob dies in Ihrem Betrieb notwendig ist. Rechtliche Grundlage: • § 10 Arbeitsschutzgesetz • §4 (4) Arbeitsstättenverordnung • §13 (1) Gefahrstoffverordnung • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV 205-003, DGUV 205-033))


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