Evakuierungshelfer (m/w/d)
ca.1-3 Zeitstunden, zzgl. Pausen, gem. IDD
Beschreibung
Evakuierungshelfer (m/w/d) gem. DGUV 205-033 (Alarmierung und Evakuierung), der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) und dem §10 Arbeitsschutzgesetz: Dauer: ca. 1-3 Std. | Wir besuchen Sie vor Ort. Die Dauer richtet sich dementsprechend maßgeblich nach der Anzahl der Mitarbeiter bzw. der Größe des Betriebes. 1. Wir besuchen Sie und führen eine Bestandsaufnahme der zur Verfügung stehenden örtlichen Begebenheiten durch. 2. In einem Folgetermin unterrichtet das Team von Branschutz-4-all Ihre Mitarbeiter zum Thema „Evakuierung und Räumung“. 3. In Abstimmung mit der Geschäftsführung wird eine Evakuierungsübung durchgeführt, in welcher das erworbene Wissen praxisnah umgesetzt werden kann. Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten Maßnahmen zu treffen, die zur sicheren und ge ordneten Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Das bedeutet, dass der Unternehmer bzw. die Unternehmerin vor der Nutzung eines Gebäudes durch die Beschäftigten sich darum kümmern bzw. planen muss, dass in einem Notfall alle anwesenden Personen unverzüglich alarmiert werden, um das Gebäude sicher zu verlassen. Räumungshelfer dienen zur schnellen Räumung von großen Personenmengen bzw. von besonders schutzbefohlenen Personen. Grundsätzlich müssen 5% der vor Ort anwesenden Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Die 5% berücksichtigen dabei keinen Urlaub, Schichtbetrieb oder Krankheit. Unsere Ausbildungsinhalte: Theorie: • Wahrnehmung der Rettungssignale • Anwesende im eigenen Bereich informieren und evakuieren • Alarmierung an Rettungsstellen/Brandschutzbeauftragte absetzen • Bereich prüfen und ordnungsgemäß verlassen Praxis: • Evakuierungsübung mit anschließender „Manöverkritik“ aller Teilhabenden Abschluss: • Zertifikat: “Evakuierungshelfer” Voraussetzung: • Es sind keine Voraussetzungen notwendig. Gültigkeit: • Die Ausbildung basiert auf den Anforderungen der BGI / GUV-I 5182 Rechtliche Grundlage: • § 10 Arbeitsschutzgesetz • §4 (4) Arbeitsstättenverordnung • §13 (1) Gefahrstoffverordnung • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV 205-033)

